Voyager und Lizenz

  • Die Hauptversion von TB! sollte dabei nicht parallel installiert und betrieben werden.

    Wieso denn? Es gibt keine Überschneidungen zwischen beiden Programmen, da sie ihre Einstellungen an verschiedenen Orten speichern. Oder funktioniert es mit v10 nicht mehr? Früher konnte man sie jedenfalls sogar parallel starten.

    Einmal editiert, zuletzt von sanyok (18. Juli 2022 um 19:19) aus folgendem Grund: Angepasst.

  • Wieso denn? Es gibt keine Überschneidungen zwischen beiden Programmen, da sie ihre Einstellungen an verschiedenen Orten speichern. Oder funktioniert es mit v10 nicht mehr? Früher konnte man sie jedenfalls sogar parallel starten.

    Ich habe es mit Version 10 nicht getestet, sehr wahrscheinlich wird es weiterhin funktionieren. Ich respektiere nur den Wunsch des Herstellers, nur eine Programmversion (TB! oder Voyager) zur Zeit pro bezahlter Lizenz zu verwenden, auch wenn seitens des Herstellers keine Hemmung im Programm eingebaut wurde. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Insofern war meine Anmerkung nur als Randnotiz gemeint. Ich kann da leider nicht anders.

  • Ich habe es mit Version 10 nicht getestet

    Mit v10 meinte ich The Bat! v10.


    Ich respektiere nur den Wunsch des Herstellers, nur eine Programmversion (TB! oder Voyager) zur Zeit pro bezahlter Lizenz zu verwenden

    Gibt es eine separate Lizenzvereinbarung für Voyager? Dem Setup ist keine beigefügt und ich meine, ich habe auch noch nie eine irgendwo gesehen.

    Und falls du die Lizenz für The Bat! meinst (license.rtf), so ist zunächst fraglich, ob sie auch Voyager umfasst. Man hätte es sonst darin explizit erwähnt. Selbst aber wenn, dürfen nur diejenigen Voyager verwenden, die eine The Bat! Pro Lizenz haben, und eben bezüglich der Pro Version steht dort, dass man sie gleichzeitig auf mehreren Geräten installieren darf, wovon du aber oben abgeraten hast. Das stimmt also schon mal nicht. Nicht erlaubt ist nur eine gleichzeitige Ausführung der Pro Version auf verschiedenen Geräten..

    IMO ist jedoch Voyager eine Art Bonus für The Bat! Pro Besitzer, so dass man quasi eine separate Benutzerlizenz dafür erhält, die nicht per se untersagt, es parallel zu The Bat! Pro nicht nur zu installieren, sondern auch auszuführen. Das ist sogar notwendig, wenn man z.B. die Daten zwischen beiden Programmen abgleichen bzw. synchronisieren möchte.

    Es ist ja nicht so, dass man entweder The Bat! Pro oder Voyager nutzen darf, sondern die Lizenz umfasst beide Programme. Und das ist gerade das Stichwort. Es sind zwei verschiedene Programme. Man darf vielleicht jeweils Voyager als ein Programm sowie The Bat! Pro als ein Programm nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten ausführen. Aber zwei verschiedene Programme auf zwei verschiedenen Geräten? Wohl kaum.

    Solange jedenfalls nirgends ausdrücklich steht, dass man The Bat! Pro und Voyager nicht parallel betreiben darf, sehe ich keinen Verstoß.

  • Mit v10 meinte ich The Bat! v10.

    Ja, das meinte ich auch so. Ich habe zuletzt TB! Version 4 mit der mobilen Variante Voyager 4 direkt verglichen, seitdem nicht mehr. Ich bin dann immer bei Voyager geblieben.

    Gibt es eine separate Lizenzvereinbarung für Voyager? [...]

    Hatten wir diese Fragestellung vor längerer Zeit nicht schon einmal?

    Für mich ist "das Programm" ein und dasselbe Produkt, mit zwei unterschiedlichen Verpackungen. Ich kann mich nicht erinnern, mit dem Programmpaket Voyager eine separate Lizenzvereinbarung erhalten zu haben. Als reiner Nutzer der mobilen Variante, kann ich mich nur auf die Lizenzvereinbarung des TB! Hauptprogrammes auf der Herstellerseite beziehen. Die dort befindliche Lizenzvereinbarung bezieht sich aber auf Version 9. Eine ausdrückliche Klausel, die den Lizenzwillen auch auf die Nachfolgeversionen erweitert, sehe ich nicht. Da ergibt sich der Wille des Herstellers nur aus dem letzten Absatz der Lizenzvereinbarung (Salvatorische Klausel).

    Liegt der Hauptversion TB! 10 denn eine separate Lizenzvereinbarung bei?

    [...] IMO ist jedoch Voyager eine Art Bonus für The Bat! Pro Besitzer, so dass man quasi eine separate Benutzerlizenz dafür erhält, die nicht per se untersagt, es parallel zu The Bat! Pro nicht nur zu installieren, sondern auch auszuführen. Das ist sogar notwendig, wenn man z.B. die Daten zwischen beiden Programmen abgleichen bzw. synchronisieren möchte.[...]

    In der Lizenzvereinbarung auf der Herstellerseite zu TB! Version 9 steht:

    Zitat

    [...] Der Nutzer darf auf die Kopie des Programms, abhängig von der Art der erworbenen Lizenz, (Einzel-oder Multi-user, Home oder Professional Edition), die auf dem Computer oder einem Workstation-Terminal installiert wird, zugreifen. Dem Nutzer ist es gestattet, das Programm auf unterschiedlicher Hardware (z.B. PC und Notebook) zu installieren, jedoch ist eine gleichzeitige Nutzung untersagt, sowie jede Nutzung durch einen Dritten, soweit nicht eine Multi-User-Lizenz erworben wurde. [...]

    "Das Programm" ist für mich TB! oder Voyager, ein und dasselbe Produkt (!), in zwei unterschiedlichen Verpackungen. Natürlich ist es einfacher, für einen Datenabgleich oder eine Synchronisation beide Varianten auf einem Gerät (oder TB! auf einem Gerät und Voyager auf einem zweiten Gerät) parallel, gleichzeitig laufen zu lassen. Der eigentliche Wille des Herstellers dürfte aber gewesen sein, nur eine Programmversion zur Zeit laufen zu haben und den Datenabgleich über den Umweg einer Datensicherung durchzuführen.

    Aber was nützt es, als Hersteller überhaupt Regeln aufzustellen, wenn dessen Wille bereits beim Erwerb, der Inbetriebnahme, der Nutzung, der Lizenzvereinbarung erhebliche Mängel aufweisen und deren Umsetzung leicht umgangen und nicht kontrolliert werden können.

    Das geht dann nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Hatten wir diese Fragestellung vor längerer Zeit nicht schon einmal?

    Kann mich nicht daran erinnern.

    Ich kann mich nicht erinnern, mit dem Programmpaket Voyager eine separate Lizenzvereinbarung erhalten zu haben

    Eben, woraus folgt, dass es keine gibt, also quasi ein Programm ohne Lizenz.

    Eventuell wird aber während der Aktivierung etwas angezeigt. Bei mir ist es schon sehr lange her. Während der Installation jedenfalls nicht. Bei The Bat! aber schon, was zusätzlich bestätigt, dass die genannte Lizenz nur für The Bat! gilt.

    Für mich ist "das Programm" ein und dasselbe Produkt

    [...]

    "Das Programm" ist für mich TB! oder Voyager, ein und dasselbe Produkt (!),

    Das ist aber falsch, weil es zwei Produkte sind. Die Firma Ritlabs bietet aktuell insgesamt drei Produkte an - The Bat!, Voyager und BatPost. Das sind alles verschiedene Produkte. Danach muss es für jedes dieser drei Produkte auch jeweils eine eigene Lizenzvereinbarung geben oder auch nur eine einzige, die aber alle drei Produkte umfasst. Gibt es sie nicht, kann man nicht ohne Weiteres die Lizenzvereinbarung eines anderen Produkts heranziehen.

    Liegt der Hauptversion TB! 10 denn eine separate Lizenzvereinbarung bei?

    Ja, so wie jeder Programmversion davor. Ich habe die Datei bereits oben genannt. Sie wird schon während der Installation angezeigt und man muss sich damit einverstanden erklären, weil man sonst nicht weiter installieren kann. Darüber hinaus wird die Datei ins Programmverzeichnis kopiert. Und darin wird nur The Bat! als Produkt genannt.

    Wie gesagt, selbst wenn man diese Lizenz irgendwie analog auch auf Voyager anwenden würde, dürfte man danach Voyager und The Bat! Pro parallel auf verschiedenen Geräte installieren.

    Im o.g. Beispiel ist ja sogar so, dass man Voyager auf dem gleichen PC installieren möchte, auf dem eventuell auch The Bat! Pro installiert ist. Es sind also nicht mal verschiedene Geräte. Ob also in einem solchen Fall die betreffende Klausel aus dieser Lizenz überhaupt gilt, ist auch zu bezweifeln.

    In der Lizenzvereinbarung auf der Herstellerseite zu TB! Version 9 steht

    Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass diese Lizenz nur für The Bat! gilt, da sie sich nur im Abschnitt des Produkts The Bat! befindet.

    Darüber hinaus, steht dort ebenfalls, dass man gleichzeitig installieren darf, was du aber oben anders zum Ausdruck gebracht hast.

    Der eigentliche Wille des Herstellers dürfte aber gewesen sein...

    Der eigentliche Wille des Herstellers ist es, dass man The Bat! Pro nicht Dritten überlässt, selbst wenn es um Familienmitglieder handelt, damit sie es auf ihren eigenen Geräten installieren und alle das Programm gleichzeitig nutzen.

    Der eigentliche Lizenzerwerber selbst würde The Bat! Pro und Voyager, wenn überhaupt, doch nur selten gleichzeitig ausführen, höchstens um einen Abgleich o.ä. vorzunehmen. Es ist zu bezweifeln, dass Ritlabs viel Wind daraus machen würde.

  • Kann mich nicht daran erinnern.

    Doch, ich kann mich aber nur noch sehr vage daran erinnern. Es ist eine Weile her, vielleicht Version 6 oder 7, im Zusammenhang mit einer neuen Version hatte sich diese Frage ergeben. Ich kann den Strang aber nicht wiederfinden. Im Themen-Journal zum Bereich "Mehrfachnutzung/ Parallelnutzung von TB! und/ oder Voyager" sehe ich aber, dass dieses Thema immer 'mal wieder durchgespült wurde, bspw.  dieses Relikt.

    Ich kann mich erinnern, dass mir damals schon die Haare zu Berge standen, weil der Hersteller sein Produkt nicht richtig absichert. Aus reiner Neugier hatte ich damals auch 'mal bei Ritlabs angefragt und die Antwort auch hier eingestellt. Offensichtlich sind die offenen Scheunentore lange bekannt, es scheint aber kein Interesse zu bestehen, diese zu schließen.

    Eben, woraus folgt, dass es keine gibt, also quasi ein Programm ohne Lizenz.


    Eventuell wird aber während der Aktivierung etwas angezeigt. Bei mir ist es schon sehr lange her. Während der Installation jedenfalls nicht. Bei The Bat! aber schon, was zusätzlich bestätigt, dass die genannte Lizenz nur für The Bat! gilt.

    Beim Erwerb von "Voyager" wird man auf die Kaufseite von The Bat!/ The Bat! Pro gelenkt. Auch die Aktivierung von "Voyager" erfordert den TB! Pro Freischaltschlüssel. Einen reinen Voyager Freischaltschlüssel gibt es meines Wissens nicht. Insofern ist für mich klar, dass ich mich bei der Nutzung von Voyager den Lizenzbestimmungen von TB! (Pro) unterwerfe.

    Ich kann mich auch nicht erinnern, bei der Aktivierung von Voyager eine Lizenzvereinbarung gesehen zu haben. In den entpackten Ordnern finde ich keine. bei der Aktivierung wird zusätzlich, zur Nutzungslimitierung, ein zusätzlicher keyblock abgefragt, aber auch diese Limitierung ließe sich ja leicht umgehen.

    Das ist aber falsch, weil es zwei Produkte sind. Die Firma Ritlabs bietet aktuell insgesamt drei Produkte an - The Bat!, Voyager und BatPost. Das sind alles verschiedene Produkte. Danach muss es für jedes dieser drei Produkte auch jeweils eine eigene Lizenzvereinbarung geben oder auch nur eine einzige, die aber alle drei Produkte umfasst. Gibt es sie nicht, kann man nicht ohne Weiteres die Lizenzvereinbarung eines anderen Produkts heranziehen.

    Ich bin kein Coder, Programmierer oder IT-Spezialist. Ich kann nicht beurteilen, wie eng die beiden Versionen beieinander liegen. Ich vermute aber, dass die Unterschiede sehr gering sind. Da man Voyager nicht einzeln kaufen kann, es keinen speziellen Voyager-Freischaltschlüssel gibt, ist für mich die mobile Variante wie eine Zwillingstochter mit anderer Haarfarbe.

    [...] Ja, so wie jeder Programmversion davor. Ich habe die Datei bereits oben genannt. Sie wird schon während der Installation angezeigt und man muss sich damit einverstanden erklären, weil man sonst nicht weiter installieren kann [...]

    Ist sie inhaltlich vollkommen identisch mit der Version auf der Herstellerseite? Ich möchte TB! 10 nicht extra installieren.

    Der eigentliche Wille des Herstellers ist es, dass man The Bat! Pro nicht Dritten überlässt, selbst wenn es um Familienmitglieder handelt, damit sie es auf ihren eigenen Geräten installieren und alle das Programm gleichzeitig nutzen.


    Der eigentliche Lizenzerwerber selbst würde The Bat! Pro und Voyager, wenn überhaupt, doch nur selten gleichzeitig ausführen, höchstens um einen Abgleich o.ä. vorzunehmen. Es ist zu bezweifeln, dass Ritlabs viel Wind daraus machen würde.

    Das hattest du früher auch schon geschrieben. Ich bin anderer Meinung. Es ist mir ziemlich egal, was jede und jeder macht und wie mit den Lücken des Programmes/ der Programme umgegangen wird, solange man sich wenigstens vorher einmal einen kurzen Augenblick mit dieser Thematik beschäftigt hat und für sich eine Entscheidung getroffen hat und bereit wäre, dafür notfalls auch gerade zu stehen. Ich finde es nur nicht schön, wenn in Foren auf Lücken und Tricksereien allzu explizit hingewiesen wird. Das kann ich kaum ertragen.

    Das bezweifle ich auch sehr! Wenn Ritlabs über Jahre keine Änderungen diesbezüglich vornimmt, werden sie wohl kaum weltweite Verfahren führen, zumal bei den Lücken die Aussichten der Beklagten gut sein dürften. Der Streitwert ist meist gering, die Kosten viel zu hoch.

  • bspw. dieses Relikt.

    Dort ist aber die Rede von The Bat! und The Bat! und nicht von The Bat! und Voyager. Es kann sein, dass wir bereits in vielen Threads ausschließlich The Bat! besprochen haben. Da ist aber auch alles klar, weil sich alles schön aus der Lizenz ergibt.

    Aber daran, dass wir eben die Frage der gleichzeitigen Nutzung von The Bat! und Voyager bereits ausführlich besprochen haben, kann ich mich persönlich nicht erinnern.

    Aus reiner Neugier hatte ich damals auch 'mal bei Ritlabs angefragt und die Antwort auch hier eingestellt.

    Hast du sie noch? Und ging's da auch um Voyager oder nur um The Bat!?

    Beim Erwerb von "Voyager" wird man auf die Kaufseite von The Bat!/ The Bat! Pro gelenkt

    Eigentlich wird man auf die gemeinsame Seite Ritlabs-Produkte kaufen gelenkt. Da man aber keine Voyager-Lizenz erwerben kann, muss man dort halt die The Bat! Pro Lizenz kaufen. Das ist aber schon alles.

    wie eine Zwillingstochter mit anderer Haarfarbe

    Und damit doch ein anderer Mensch oder nicht? ;)


    Ist sie inhaltlich vollkommen identisch mit der Version auf der Herstellerseite?

    Wahrscheinlich. Ich habe sie nicht verglichen. Die auf der Webseite ist jedenfalls auf Deutsch. Die dem Programm beigefügte auf Englisch.

    Ich möchte TB! 10 nicht extra installieren.

    Man muss nichts installieren. Einfach die betreffende Datei entpacken. Abhilfe unter "Wie kann man eine MSI-Datei entpacken?"

    und wie mit den Lücken des Programmes/ der Programme umgegangen wird

    [...]

    Ich finde es nur nicht schön, wenn in Foren auf Lücken und Tricksereien allzu explizit hingewiesen wird

    Falls das eine Anspielung auf dieses Forum sein soll, so muss man dazu sagen, dass wir jetzt gerade die Situation lediglich besprechen und jeder seine Meinung dazu äußert. Dafür sind ja die Foren da.

    Im Übrigen ist es fraglich, ob das eine Lücke oder vielmehr gewollt ist. Die Entwickler sind ja nicht dumm, um so etwas Wichtiges einfach so zu übersehen. Man kann das sogar so auslegen, dass die Entwickler mit Absicht Voyager nicht in die Lizenz aufgenommen haben.

    Wenn du jedenfalls ein klares Statement von Ritlabs zu diesem Thema hast, dann poste es bitte. Wir werden uns dann in Zukunft darauf beziehen. Ansonsten ist das ganz und gar nicht eindeutig und kann daher so und so ausgelegt werden.

    Wenn Ritlabs über Jahre keine Änderungen diesbezüglich vornimmt,

    Eben. Die wissen seit Jahren Bescheid und tun trotzdem nichts. Lücke oder gewollt?

  • Hast du sie noch? Und ging's da auch um Voyager oder nur um The Bat!?

    Das weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch ganz vage daran erinnern. Vielleicht finde ich es im Beitragsjournal wieder, wenn ich mehr Zeit habe. Es ging in meiner Anfrage wohl um Fragen der rechtlichen Ausgestaltung im Sinne des Herstellers, über Dinge die nicht oder nicht eindeutig geregelt sind und über die wir hier nur mutmaßen können.