Beiträge von CCCP99

    [...] wo genau stelle ich die tls version um? [...]

    Du benötigst eine TB!-Version, die in ihrem Instrumentenkoffer die von web.de angeforderte TLS-Version bereithält.

    Wann die TLS_Versionen 1.2 und 1.3 in welcher TB!-Version eingeführt wurden, müszte ich auch erst aus dem Strang in #3 herauspulen.

    [...] und ich habe doch die aktuellste version von thebat! [...]

    [...] ich habe die Version 8.2.8 64 bit [...]

    Die letzte 8er Version war wohl TB! 8.8.9 .

    Der Hersteller ist mittlerweile bereits bei Version 10-plus angekommen.

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    Ansonsten: Übe dich bitte in etwas Geduld, bis sich die Spezialistinnen und Spezialisten hierzu melden!

    Hallo Dirk,

    es scheint so zu sein, dasz die E-Mail Provider andere, sichere Protokolle verwenden, die nur mit den aktuellen TheBat!-Versionen funktionieren.

    Ähnlich Anfragen gab es hier auch schon. Vielleicht ist deine TLS Version veraltet.

    von sanyok

    Quelle

    Könnte das der Grund sein?

    Hast du sie noch? Und ging's da auch um Voyager oder nur um The Bat!?

    Das weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch ganz vage daran erinnern. Vielleicht finde ich es im Beitragsjournal wieder, wenn ich mehr Zeit habe. Es ging in meiner Anfrage wohl um Fragen der rechtlichen Ausgestaltung im Sinne des Herstellers, über Dinge die nicht oder nicht eindeutig geregelt sind und über die wir hier nur mutmaßen können.

    Kann mich nicht daran erinnern.

    Doch, ich kann mich aber nur noch sehr vage daran erinnern. Es ist eine Weile her, vielleicht Version 6 oder 7, im Zusammenhang mit einer neuen Version hatte sich diese Frage ergeben. Ich kann den Strang aber nicht wiederfinden. Im Themen-Journal zum Bereich "Mehrfachnutzung/ Parallelnutzung von TB! und/ oder Voyager" sehe ich aber, dass dieses Thema immer 'mal wieder durchgespült wurde, bspw.  dieses Relikt.

    Ich kann mich erinnern, dass mir damals schon die Haare zu Berge standen, weil der Hersteller sein Produkt nicht richtig absichert. Aus reiner Neugier hatte ich damals auch 'mal bei Ritlabs angefragt und die Antwort auch hier eingestellt. Offensichtlich sind die offenen Scheunentore lange bekannt, es scheint aber kein Interesse zu bestehen, diese zu schließen.

    Eben, woraus folgt, dass es keine gibt, also quasi ein Programm ohne Lizenz.


    Eventuell wird aber während der Aktivierung etwas angezeigt. Bei mir ist es schon sehr lange her. Während der Installation jedenfalls nicht. Bei The Bat! aber schon, was zusätzlich bestätigt, dass die genannte Lizenz nur für The Bat! gilt.

    Beim Erwerb von "Voyager" wird man auf die Kaufseite von The Bat!/ The Bat! Pro gelenkt. Auch die Aktivierung von "Voyager" erfordert den TB! Pro Freischaltschlüssel. Einen reinen Voyager Freischaltschlüssel gibt es meines Wissens nicht. Insofern ist für mich klar, dass ich mich bei der Nutzung von Voyager den Lizenzbestimmungen von TB! (Pro) unterwerfe.

    Ich kann mich auch nicht erinnern, bei der Aktivierung von Voyager eine Lizenzvereinbarung gesehen zu haben. In den entpackten Ordnern finde ich keine. bei der Aktivierung wird zusätzlich, zur Nutzungslimitierung, ein zusätzlicher keyblock abgefragt, aber auch diese Limitierung ließe sich ja leicht umgehen.

    Das ist aber falsch, weil es zwei Produkte sind. Die Firma Ritlabs bietet aktuell insgesamt drei Produkte an - The Bat!, Voyager und BatPost. Das sind alles verschiedene Produkte. Danach muss es für jedes dieser drei Produkte auch jeweils eine eigene Lizenzvereinbarung geben oder auch nur eine einzige, die aber alle drei Produkte umfasst. Gibt es sie nicht, kann man nicht ohne Weiteres die Lizenzvereinbarung eines anderen Produkts heranziehen.

    Ich bin kein Coder, Programmierer oder IT-Spezialist. Ich kann nicht beurteilen, wie eng die beiden Versionen beieinander liegen. Ich vermute aber, dass die Unterschiede sehr gering sind. Da man Voyager nicht einzeln kaufen kann, es keinen speziellen Voyager-Freischaltschlüssel gibt, ist für mich die mobile Variante wie eine Zwillingstochter mit anderer Haarfarbe.

    [...] Ja, so wie jeder Programmversion davor. Ich habe die Datei bereits oben genannt. Sie wird schon während der Installation angezeigt und man muss sich damit einverstanden erklären, weil man sonst nicht weiter installieren kann [...]

    Ist sie inhaltlich vollkommen identisch mit der Version auf der Herstellerseite? Ich möchte TB! 10 nicht extra installieren.

    Der eigentliche Wille des Herstellers ist es, dass man The Bat! Pro nicht Dritten überlässt, selbst wenn es um Familienmitglieder handelt, damit sie es auf ihren eigenen Geräten installieren und alle das Programm gleichzeitig nutzen.


    Der eigentliche Lizenzerwerber selbst würde The Bat! Pro und Voyager, wenn überhaupt, doch nur selten gleichzeitig ausführen, höchstens um einen Abgleich o.ä. vorzunehmen. Es ist zu bezweifeln, dass Ritlabs viel Wind daraus machen würde.

    Das hattest du früher auch schon geschrieben. Ich bin anderer Meinung. Es ist mir ziemlich egal, was jede und jeder macht und wie mit den Lücken des Programmes/ der Programme umgegangen wird, solange man sich wenigstens vorher einmal einen kurzen Augenblick mit dieser Thematik beschäftigt hat und für sich eine Entscheidung getroffen hat und bereit wäre, dafür notfalls auch gerade zu stehen. Ich finde es nur nicht schön, wenn in Foren auf Lücken und Tricksereien allzu explizit hingewiesen wird. Das kann ich kaum ertragen.

    Das bezweifle ich auch sehr! Wenn Ritlabs über Jahre keine Änderungen diesbezüglich vornimmt, werden sie wohl kaum weltweite Verfahren führen, zumal bei den Lücken die Aussichten der Beklagten gut sein dürften. Der Streitwert ist meist gering, die Kosten viel zu hoch.

    Mit v10 meinte ich The Bat! v10.

    Ja, das meinte ich auch so. Ich habe zuletzt TB! Version 4 mit der mobilen Variante Voyager 4 direkt verglichen, seitdem nicht mehr. Ich bin dann immer bei Voyager geblieben.

    Gibt es eine separate Lizenzvereinbarung für Voyager? [...]

    Hatten wir diese Fragestellung vor längerer Zeit nicht schon einmal?

    Für mich ist "das Programm" ein und dasselbe Produkt, mit zwei unterschiedlichen Verpackungen. Ich kann mich nicht erinnern, mit dem Programmpaket Voyager eine separate Lizenzvereinbarung erhalten zu haben. Als reiner Nutzer der mobilen Variante, kann ich mich nur auf die Lizenzvereinbarung des TB! Hauptprogrammes auf der Herstellerseite beziehen. Die dort befindliche Lizenzvereinbarung bezieht sich aber auf Version 9. Eine ausdrückliche Klausel, die den Lizenzwillen auch auf die Nachfolgeversionen erweitert, sehe ich nicht. Da ergibt sich der Wille des Herstellers nur aus dem letzten Absatz der Lizenzvereinbarung (Salvatorische Klausel).

    Liegt der Hauptversion TB! 10 denn eine separate Lizenzvereinbarung bei?

    [...] IMO ist jedoch Voyager eine Art Bonus für The Bat! Pro Besitzer, so dass man quasi eine separate Benutzerlizenz dafür erhält, die nicht per se untersagt, es parallel zu The Bat! Pro nicht nur zu installieren, sondern auch auszuführen. Das ist sogar notwendig, wenn man z.B. die Daten zwischen beiden Programmen abgleichen bzw. synchronisieren möchte.[...]

    In der Lizenzvereinbarung auf der Herstellerseite zu TB! Version 9 steht:

    Zitat

    [...] Der Nutzer darf auf die Kopie des Programms, abhängig von der Art der erworbenen Lizenz, (Einzel-oder Multi-user, Home oder Professional Edition), die auf dem Computer oder einem Workstation-Terminal installiert wird, zugreifen. Dem Nutzer ist es gestattet, das Programm auf unterschiedlicher Hardware (z.B. PC und Notebook) zu installieren, jedoch ist eine gleichzeitige Nutzung untersagt, sowie jede Nutzung durch einen Dritten, soweit nicht eine Multi-User-Lizenz erworben wurde. [...]

    "Das Programm" ist für mich TB! oder Voyager, ein und dasselbe Produkt (!), in zwei unterschiedlichen Verpackungen. Natürlich ist es einfacher, für einen Datenabgleich oder eine Synchronisation beide Varianten auf einem Gerät (oder TB! auf einem Gerät und Voyager auf einem zweiten Gerät) parallel, gleichzeitig laufen zu lassen. Der eigentliche Wille des Herstellers dürfte aber gewesen sein, nur eine Programmversion zur Zeit laufen zu haben und den Datenabgleich über den Umweg einer Datensicherung durchzuführen.

    Aber was nützt es, als Hersteller überhaupt Regeln aufzustellen, wenn dessen Wille bereits beim Erwerb, der Inbetriebnahme, der Nutzung, der Lizenzvereinbarung erhebliche Mängel aufweisen und deren Umsetzung leicht umgangen und nicht kontrolliert werden können.

    Das geht dann nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wieso denn? Es gibt keine Überschneidungen zwischen beiden Programmen, da sie ihre Einstellungen an verschiedenen Orten speichern. Oder funktioniert es mit v10 nicht mehr? Früher konnte man sie jedenfalls sogar parallel starten.

    Ich habe es mit Version 10 nicht getestet, sehr wahrscheinlich wird es weiterhin funktionieren. Ich respektiere nur den Wunsch des Herstellers, nur eine Programmversion (TB! oder Voyager) zur Zeit pro bezahlter Lizenz zu verwenden, auch wenn seitens des Herstellers keine Hemmung im Programm eingebaut wurde. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Insofern war meine Anmerkung nur als Randnotiz gemeint. Ich kann da leider nicht anders.