Was die Kündigung von Arbeitsverhältnissen in BRD angeht, so kann man's gem. § 622 BGB auch zum 15. kündigen. Darüber hinaus gibt's ja noch die sog. fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, die jederzeit möglich ist.
Entscheidend ist hier aber, dass Max der GF war und ein GF kann sein Amt ebenfalls jederzeit und sogar ohne Angabe eines Grundes niederlegen. Die Amtsniederlegung ist ja keine Kündigung. Entweder macht man das selbst oder man wird abberufen. Es gilt dann jedenfalls das, was in der Satzung steht.
Ritlabs ist übrigens eine SRL (Societate cu răspundere limitată = Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das ist eine rumänisch-moldauische Gesellschaftsform, die mit einer dt. GmbH gleichzusetzen ist. Also gelten da wohl auch zumindest ähnliche Regeln.