Einsatz von TheBat im öffentlichen Dienst

  • Hallo Leute,
    ich habe zwar den Thread von Caschy im Bereich Ankündigungen gelesen, möchte aber trotzdem eine Frage dazu stellen.
    Wie sieht es denn mit der Nutzung von TheBat im öffentlichen Dienst aus? Die Zeitschrift Ct`wird in unserer Bibliothek beschafft und von jedem Mitarbeiter gelesen.
    Darf dann die Version 1.62r frei genutzt werden?
    Habt Ihr schon ähnliche Fragen gehabt.

    Wäre froh über eine Nachricht. Denn dann könnte man TB einsetzen ohne auf einen anderen E-Mail Client zurückzugreifen (Pegasus)
    Danke!
    B.

  • Ich glaub es wäre das einfachste du schreibst mal an die Redaktion der c´t.
    Vom Verständnis her glaube ich aber eher nicht das dies möglich ist, denn solche Zeitschriften-Versionen haben es normal so an sich, dass man das Exemplar erwerben muss um eine Lizenz dafür zu haben.

    Aber das is nur eine Vermutung meinerseits.

    Wäre das nämlich nicht der Fall, könnte man genausogut den Lizenzschlüssel einfach auch ins Internet stellen anstatt ihn nur im Heft abzudrucken...

    Noch was: Öffentlicher Dienst klingt doch sehr nach einem Geschäft, also bräuchtet ihr auch eine Business-Lizenz und die is auf der c´t sicher nicht drauf.

  • Zitat

    dann werde ich mal eine E-Mail an die C`t Redaktion schreiben.

    Lass mich raten - du hast bisher, so wie ich auch, nichts gehört.

    Das passiert, wenn man in einem Elfenbeinturm (wie Heise) sitzt :thumbdown: .

    Nutze mittlerweile fast nur noch Golem.de - die kümmern sich um ihre User :thumbup: .

    Einmal editiert, zuletzt von caschy (26. August 2004 um 14:15)

  • ich kann mir nicht vorstellen, dass die tb version die auf einer der letzten c't-cds drauf war für jeden cd individuell angepasst wurde! das würde ja bedeutet, dass ca. 400 000 individuelle linzenschluessel hätten erzeugt werden müssen. ob sich dieser aufwand gelohnt hätte, ich glaube es nicht.

  • Dementsprechend ist ein spezieller Lizenznachweis nicht möglich und es kann dem Kunden wahrlich nicht zugemutet werden, Zeitschrift und/oder CD zu Nachweiszwecken aufzubewahren.
    => Theoretisch braucht es ggf. für jede Installation eine eigene c't, praktisch reicht der Kauf einer Zeitschrift

  • Zitat

    Theoretisch braucht es ggf. für jede Installation eine eigene c't, praktisch reicht der Kauf einer Zeitschrift


    Theoretisch bräuche man sich auch keine Lizenz kaufen sondern könnte sie sich ausm Internet besorgen. So ne Aussage is doch Quatsch...
    Natürlich kann man verlangen das du das Heft aufheben musst als Nachweis, die Lizenz von Windows musst du ja genauso aufheben falls sie mal jemand sehen möchte :ja:
    Ich bin mir fast zu 100% sicher das die Lizenz auf der c't nur für EINEN Anweder in privater Nutzung gilt, genau wie sie auch Otto-Normal-Verbraucher bei RIT erwerben kann/konnte. Alles andere wäre aus logischer Sicht Unsinn.

  • Kann man nicht. Es kann von einem Kunden auch nicht erwartet werden, dass er Verpackungen aufhebt auch wenn manche Unternehmen dies gerne so hätten und ansonsten Umtausch verweigern möchten. Den Zahn haben die Gerichte bereits gezogen.

    Die Zeitschrift an sich ist auch nichts weiter als eine Verpackung in diesem Fall. Es stehen keinerlei Lizenzinformationen darin. Wenn überhaupt kann man in diesem Fall die CD als Nachweis bezeichnen, aber dies ist auch eher zweifelhaft - siehe unten.

    Der Vergleich mit Windows hinkt gewaltig, da ich bsp. bei Windows oder jeder anderen Software nicht mal die Datenträger aufbewahren muss sondern nur die Lizenz an sich und das ist im Fall von Windows oder Office ein kleines Stück Papier auf dem sogar noch "Licence" drauf steht. Da ist der Fall klar und eindeutig.
    Habe ich diesen Lappen kann ich mir die Software sogar aus dem Internet downloaden und legal installieren - ich habe die passende Lizenz ja.
    (auch wenn MS das anders behauptet - unsere Gerichte sehen das absolut richtig!)

    Nur wo ist die Lizenz im Falle dieser Heftsoftware? Normal gibts dafür einen Installationscode der dann als Lizenz gilt, wenn die Software nicht beliebig oft installiert werden dürfte. Auch bei der c't gabs schon entsprechende Software wo jedem Heft dann ein spezieller Regcode beilag oder man sich persönlich im Netz registrieren musste (bsp. bei Panda AV).

    In diesem Fall? Nichts(!) dergleichen. Auch kein Hinweis dass das Paket nur einmal installiert werden dürfte.

    Einmal editiert, zuletzt von Mike (29. August 2004 um 13:21)

  • Zitat

    Der Vergleich mit Windows hinkt gewaltig, da ich bsp. bei Windows oder jeder anderen Software nicht mal die Datenträger aufbewahren muss sondern nur die Lizenz an sich und das ist im Fall von Windows oder Office ein kleines Stück Papier auf dem sogar noch "Licence" drauf steht.


    Wo befindet sich denn der Lizenzcode aus der c't? Auf der CD oder steht der im Heft in der Installationsanleitung o.ä.? Wenns auf der CD ist, müsstest du halt die CD aufheben.

    Zitat

    Auch kein Hinweis dass das Paket nur einmal installiert werden dürfte.


    Es sagt einem aber (meiner Meinung nach) schon der gesunde Menschenverstand das das Programm nur einmal installiert werden darf, sonst könnten sie den Lizenzschlüssel ja gleich öffentlich im Internet zum nachlesen zur Verfügung stellen.

    Schließlich und Endlich kann trotzdem nur die c't die Frage beantworten und deshalb ist eine weitere Diskussion zu dem Thema eigentlich hinfällig.

    bzgl. Privat, Student oder Geschäftlich müsste aber doch die entsprechende Lizenz auch im Header der erstellten Mails stehen oder ist das hier nicht der Fall?

  • ...es gab ja auch auf den ct-cd's nur einen schlüssel.

    so stehts in der tabelle auf der ct-cd:

    Code
    The Bat! 1.62r Vollversion
    Exzellenter E-Mail-Client mit fortgeschrittenen Filterfunktionen, Makros und Mail-Vorlagen (Registrierungs-Key im Archiv enthalten) - kostenlos - Deutsch



    Ritlab stellt Lesern von c't ein kostenloses Upgrade zur Vollversion von TheBat! Version 1.62r zur Verfügung. Dazu ruft man nach der Installation des Programms die "Registrierung" im "Hilfe"-Menü auf und vervollständigt die Registrierung mit folgenden Daten:

    Key Data (The Bat! Schlüssel):
    x-y-z-1-2-3

    Key Checksum (Prüfsumme):
    x.y.z.1.2.3

    Key Password (Passwort):
    ct

    Außerdem gewährt Ritlabs für c't-Leser 30 Prozent Rabatt beim Erwerb der aktuellen Vollversion von TheBat!. Hierfür nutzt man folgende Adresse:
    http://www.ritlabs.com/ct2004


    ...es steht also explizit dabei, dass diese version kostenlos ist. somit kann ich diese version doch auch an meine kollegen, die sich die ct nicht kaufen - weitergeben.

    die zip-datei mit allen relevaten daten von der ct-cd ist schnell auf festplatte gesichert. ich glaube nicht das ich in dieem fall die cd zwingend aufheben muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Krig (29. August 2004 um 16:27)

  • Zitat

    ...es steht also explizit dabei, dass diese version kostenlos ist. somit kann ich diese version doch auch an meine kollegen, die sich die ct nicht kaufen - weitergeben.


    Ich weiß nicht, wie es rechtlich ausschaut. Bin da kein Experte. So verlockend die freie Installation überall auch ist, ist sie wohl nicht rechtens. Einmal vom gesunden Menschenverstand her und zum zweiten von der Beschreibung her.
    Du zitierst c't ja selbst (für mich ist das eindeutig):

    Zitat

    Ritlab stellt Lesern von c't ein kostenloses Upgrade [...] zur Verfügung.

    Den rot markierten Teil halte ich für relevant. Daß das (wie so viele andere Dinge auch) allerdings nicht überprüfbar ist, verändert die Sachlage kein Stück. Und daß gängige Praxis solch auf Heft-CDs "freigegebene" Software beliebig vervielfältigt, macht es auch noch lange nicht legal.

    Ich persönlich gehe allerdings davon aus, daß die Hersteller diesen Faktor durchaus einplanen, um die Verbreitung der Software zu fördern und neue Kunden zu locken. Hat bei Microsoft mit Windows ja auch funktioniert.
    Wenn ein Hersteller die illegale Verbreitung seiner Software eindämmen (verhindern ist wohl utopisch) möchte, dann hat er dazu durchaus Mittel und Wege wie z.B. Dongles, Hardware-gebundene Keys wie bei XP, etc.

  • Man ist auch ein "Leser" der c't wenn man sie sich vom Freund oder Arbeitskollegen ausleiht. Nicht umsonst fragen Zeitschriftenverlage in Umfragen regelmäßig "Wieviele Personen ausser Ihnen lesen ihr Exemplar noch?".

  • Also bei den "kostenlosen" Vollversionen auf den CHIP-CD-ROMs ist es z.B. grundsätzlich so, dass sie nicht weitergegeben werden dürfen. Denn obwohl sie kostenlos sind, hat man, indem man für die Zeitschriftenausgabe gezahlt hat, auch eine kleine Gebühr für diese Programme/Tools bzw. für deren Lizenzen entrichtet und sie somit rechtmässig erworben. Eine Weitergabe wäre somit nicht rechtmässig. Sonst hätten die Firmen, die ihre Programme bzw. Lizenzen an die Zeitschriftenverläge kostenlos abgeben, sie gleich auf ihren Webseiten für jedermann zum kostenlosen Download angeboten. Das wird aber nicht gemacht, also hat's einen Sinn. Die Verläge o.ä. zahlen an die Firmen und nehmen das Geld durch den Verkauf von ihren Zeitschriften wieder ein. Wenn die Zeitschriften nicht gekauft werden, dann wird natürlich auch nichts oder wenig eingenommen.

    Es gibt z.B. bei CHIP bekanntlich manchmal verschiedene Versionen: ohne CD, mit CD und mit DVD. Wenn man dabei bisschen mehr bezahlt, dann nicht nur für den Rohling oder für die Freeware, die man auch selbst aus dem Internet herunterladen könnte, sondern auch für diese speziellen Programme, die ausschliesslich bei dieser speziellen Ausgabe dabei sind. Alles IMHO natürlich. ;)